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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2009 - 3 M 155/09   

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https://dejure.org/2009,8852
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2009 - 3 M 155/09 (https://dejure.org/2009,8852)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19.09.2009 - 3 M 155/09 (https://dejure.org/2009,8852)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19. September 2009 - 3 M 155/09 (https://dejure.org/2009,8852)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit im Wahlkampf aufgrund Störung deröffentlichen Sicherheit und Ordnung durch eine gegen § 130 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) verstoßende Plakatierung

  • Judicialis

    StGB § 130 Abs. 1 Nr. 2; ; SOG M-V § 13

  • ra.de
  • mv-justiz.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 130 Abs. 1 Nr. 2; SOG § 13 M-V
    Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit im Wahlkampf aufgrund Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch eine gegen § 130 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch ( StGB ) verstoßende Plakatierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aol.de (Pressemeldung)

    Gericht untersagt Anti-Polen-Plakate der NPD

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2009 - 3 M 155/09
    Das Tatbestandsmerkmal der öffentlichen Sicherheit umfasst den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen (vgl. BVerfG, B. v. 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 und 341/81 - NJW 1985, 2395; VGH Kassel B. v. 03.02.1989 - 3 TH 375/89 -).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2009 - 3 M 155/09
    Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird den Anforderungen an eine tragfähige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 93, 266 ; 94, 1 ).
  • BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04

    Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2009 - 3 M 155/09
    Dabei geht der Senat von der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt B. v. 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04 -, juris) aus, wonach zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen bei der Deutung einer Äußerung gehört, dass sie unter Einbeziehung ihres Kontextes ausgelegt und ihr kein Sinn zugemessen wird, den sie objektiv nicht haben kann.
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2009 - 3 M 155/09
    Darunter fällt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht die öffentlichen Ordnung, selbst wenn sie in den Tatbestand einer Norm aufgenommen worden ist (BVerfG B. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 -, NVwZ 2008, 671 unter Berufung auf BVerfGE 111, 147 zu § 15 Abs. 1 VersG).
  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2009 - 3 M 155/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat hingegen einen Verstoß gegen die Menschenwürde ungeachtet der Möglichkeit seiner strafrechtlichen Ahndung als Schranke der Pressefreiheit angesehen (BVerfG B. v. 11.03.2003 - 1 BvR 426/02 -, BVerfGE 107, 275 [Schockwerbung]; dazu Bethge in: Sachs, GG, 5. Aufl. 2009, Art. 5 Rn. 177).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2009 - 3 M 155/09
    Darunter fällt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht die öffentlichen Ordnung, selbst wenn sie in den Tatbestand einer Norm aufgenommen worden ist (BVerfG B. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 -, NVwZ 2008, 671 unter Berufung auf BVerfGE 111, 147 zu § 15 Abs. 1 VersG).
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2009 - 3 M 155/09
    Bei mehrdeutigen Äußerungen darf eine sanktionierte Bedeutung nicht zu Grunde gelegt werden, ohne vorher mit schlüssigen Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Sanktion nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfGE 85, Kl3 f>; 82, 43 ; 272 ; 94, 1 ; 114, 339 ; BVerfGK 4, 54 ).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2009 - 3 M 155/09
    Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird den Anforderungen an eine tragfähige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 93, 266 ; 94, 1 ).
  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2009 - 3 M 155/09
    Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird den Anforderungen an eine tragfähige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 93, 266 ; 94, 1 ).
  • BVerfG, 06.09.2004 - 1 BvR 1279/00

    Verurteilung zu einer Geldentschädigung wegen Namensnennung in einer Verbraucher

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2009 - 3 M 155/09
    Bei mehrdeutigen Äußerungen darf eine sanktionierte Bedeutung nicht zu Grunde gelegt werden, ohne vorher mit schlüssigen Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Sanktion nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfGE 85, Kl3 f>; 82, 43 ; 272 ; 94, 1 ; 114, 339 ; BVerfGK 4, 54 ).
  • OVG Thüringen, 12.11.1993 - 2 EO 147/93

    Rechtmäßigkeit einer Verbotsverfügung einer Kundgebung der Nationaldemokratischen

  • VGH Hessen, 03.02.1989 - 3 TH 375/89

    Versammlungsverbot aufgrund aggressiver Wahlwerbung

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Ihnen werde das Menschsein abgesprochen und sie würden als unterwertig dargestellt (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. September 2009 - 3 M 155/09 -, juris, Rn. 19, 24).
  • BVerfG, 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung einer Plakatierung im Rahmen der

    den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 19. September 2009 - 3 M 155/09 -.
  • VG Düsseldorf, 29.04.2020 - 20 K 3926/19

    Wahlplakat Migration tötet Volksverhetzung Beseitigungsanordnung Absehen von

    Die Rechtsprechung hat einen Angriff auf die Menschenwürde in diesem Sinne für ein Wahlplakat der NPD bejaht, auf dem über dem Text "Polen-Invasion stoppen" zwei Krähenvögel abgebildet waren, die mit ihren Schnäbeln nach Geldscheinen greifen, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. September 2009 - 3 M 155/09 - sowie diesem folgend: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 - zitiert nach juris.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.04.2011 - 3 M 45/11

    Versammlungsverbot wegen des Inhalts des angemeldeten Mottos der Versammlung

    Insoweit ist der hier zu entscheidende Einzelfall bereits auf der Ebene des Sachverhaltes anders gelagert als der Fall, der der Entscheidung des Senats vom 19.09.2009 (3 M 155/09 - NordÖR 2010, 116) zugrunde lag.
  • OVG Saarland, 14.05.2014 - 1 D 272/14

    Keine Antragsbefugnis bei Verpflichtung zum ordnungsbehördlichen Einschreiten

    BVerfG, Beschluss vom 24.9.2009 - 2 BvR 2179/09 - und OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 19.9.2009 - 3 M 155/09 -, jeweils zitiert nach Juris.
  • VG Berlin, 28.04.2014 - 2 L 59.14

    Sendung von eingereichten Wahlwerbespots für die Europawahl 2014

    Eine solche Eignung liegt vor, wenn die Äußerung die latent vorhandene Gewaltbereitschaft gegenüber Teilen der Bevölkerung vertiefen kann (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. September 2009 - 3 M 155.09 -, NordÖR 2010, 116 = juris).
  • VG Schwerin, 01.06.2023 - 3 A 2354/20

    Widerruf eines Kleinen Waffenscheins

    In der Gesamtschau bringt die Vereinigung der SOOG zum Ausdruck, dass von Migranten eine besondere Gefährlichkeit ausgeht, wodurch ihnen ihr Wert aufgrund Menschseins (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 19. September 2009 - 3 M 155/09 -, juris Rn. 24) abgesprochen wird.
  • VG Schwerin, 17.05.2019 - 7 B 899/19
    Der Antragsgegner als nach § 3 Abs. 1 Nr. 3, § 4 Abs. 2 Satz 1 und § 5 Abs. 1 SOG M-V zuständige örtliche Ordnungsbehörde zog zu Recht § 13 SOG M-V als Rechtsgrundlage für seine ordnungsrechtliche Verfügung heran; eine spezialgesetzliche Regelung ordnungsrechtlicher Eingriffsbefugnisse für die hier in Rede stehende rechtliche Materie ist nicht ersichtlich (vgl. zu einem Parallelfall den Beschluss des OVG M-V vom 19. September 2009 - 3 M 155/09 -, NordÖR 2010, S. 116 f.), und der Antragsgegner konnte, wie geschehen, unabhängig von den in seiner Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung vom X. Januar 2019 nach Straßen- und straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften konkretisierten rechtlichen Rahmenbedingungen auch auf ordnungsrechtlicher Grundlage einschreiten.
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